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Weiterbildung einfach finanzieren

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Finanzierung von Weiterbildung

Eine berufsbegleitende Weiterbildung bietet zahlreiche Vorteile: neue Karrieremöglichkeiten, neues und topaktuelles Fachwissen, die Möglichkeit sich persönlich und beruflich weiter zu entwickeln. Berufsbegleitende Weiterbildung hält jedoch für viele Interessierte auch eine Herausforderung bereit: die Finanzierung. Das muss nicht sein! Hier kommen drei Finanzierungsmöglichkeiten, die eine berufliche Weiterbildung bezahlbar machen.

Finanzierung von Weiterbildung

1. Unterstützung durch Arbeitgebende

Es lohnt sich immer bei einer beruflichen Weiterbildung in der eigenen Firma nachzufragen, ob die Kursgebühren voll oder teilweise übernommen werden. Häufig fällt die Antwort positiv aus. Denn letztendlich profitiert auch das Unternehmen ganz besonders von topausgebildeten Mitarbeitenden, die motiviert sind, sich auf den aktuellsten Stand der Wissenschaft zu halten. Es ist nur wichtig genau das zu kommunizieren.

Bei einem Gespräch mit dem Chef oder der Chefin sollten die Weiterbildungsmotivierten daher die Schnittstellen zwischen Beruf und Studium beziehungsweise Weiterbildung benennen können und so den Nutzen für das Unternehmen deutlich machen. Außerdem helfen gute Argumente: Erstens eine Weiterbildung ermöglicht Qualifikation aus den eigenen Reihen ohne aufwendige Einarbeitung. Zweitens kann eine Weiterbildung die Arbeitsergebnisse verbessern und das Einsatzgebiet erweitern. Und drittens erhöht eine Weiterbildung die Motivation und die Bindung ans Unternehmen.

Die meisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überzeugt das und sie beteiligen sich voll oder in Teilen an der Finanzierung der Kurse. Auch eine Freistellung oder Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist nach Absprache sogar möglich.

2. Stipendien

Stipendien sind nicht nur etwas für Hochbegabte. Alle Weiterbildungsteilnehmende – vor allem beruflich qualifizierte –  haben die Chance sich auf ein Stipendium zu bewerben und so ihre Kurse zu finanzieren.

Ein solches Stipendium ist beispielsweise das Weiterbildungsstipendium. Es richtet sich an unter 25-jährige Arbeitnehmende, die ihren Berufsabschluss mit einer Note von 1,9 oder besser bestanden haben. Der Gesamtförderbetrag kann bei  maximal circa 2.000 € pro Jahr für maximal 3 Jahre liegen. Das Stipendium ist nur für ein Erststudium nutzbar, das auf der Berufsausbildung aufbaut und muss vor Beginn des berufsbegleitenden Studiums beantragt werden.

Auf wen diese Vorgaben nicht zutreffen, der kann es mit dem Aufstiegsstipendium probieren. Dieses richtet sich explizit an Studierende mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung, die sich neben ihrem Beruf weiterbilden. Studierende in einem berufsbegleitenden Erststudiengang erhalten einkommensunabhängig pauschal 2.000 € jährlich für die gesamte Dauer des Studiums. Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des 2. Studiensemesters möglich.

Sollte keines der beiden Stipendien in Frage kommen, lohnt sich eine Recherche bei www.mystipendium.de und www.stipendienlotse.de. Hier sind alle möglichen Stipendien erfasst.

3. Förderkredite und Bildungsfonds

Das eigene Unternehmen kann oder möchte finanziell nicht unterstützen? Und ein Stipendium kommt auch nicht in Frage? Dann gibt es noch die Möglichkeit die Kosten einer Weiterbildung mittels Förderkrediten oder Bildungsfonds zu stemmen. Dabei handelt es sich nicht um eine echte Förderung, sondern um verhältnismäßig günstige Darlehen, die nach dem berufsbegleitenden Studium mit Zinsen zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme stellt hier die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) dar, die aber nur durch den Arbeitgebenden beantragt werden kann. Zu den drei größten Angeboten zählen hierbei die Studienförderung Deutsche Bildung AG, die Festo-Bildungsfonds und der KfW-Studienkredit 174.

Die Studienförderung Deutsche Bildung AG unterstützt Studierende durch eine maßgeschneiderte Studienförderung und das Förderprogramm „WissenPlus“. Teil der Förderung ist eine monatliche Unterstützung für laufende Studien- und Lebenshaltungskosten im Umfang von 100 bis 1.000 €, sowie Einmalzahlungen, zum Beispiel zur Anschaffung eines Laptops. Die Rückzahlung ist abhängig vom Einkommen.

Festo-Bildungsfonds sind vorwiegend für Studierende von MINT-Fächern gedacht, es werden aber auch wirtschaftliche Fachrichtungen und berufsbegleitende Studiengänge gefördert. Die maximale Förderungsdauer beträgt 48 Monate, das maximale Fördervolumen 15.000 €. Auch hier ist die Rückzahlung einkommensabhängig.

Mit dem KfW-Studienkredit 174 kann ein Erst- oder Zweitstudium gefördert werden, unabhängig vom gewählten Studienfach. Bedingung sind ein Studium an einer staatlichen Hochschule, sowie ein Alter zwischen 18 und 44 Jahren. Die monatlichen Auszahlungsbeträge sind flexibel zwischen 100 und 650 €.

Stiftungen, Förderprogramme und Rabatte

Neben diesen drei Möglichkeiten zur Studienfinanzierung kann sich auch die Suche nach einer Stiftung lohnen. Mehr als 9.000 Stiftungen sind in Deutschland registriert. Für berufsbegleitend Studierende ist das ein wahrer Glücksfall, da zahlreiche Stiftungen sich die Unterstützung von (berufsbegleitenden) Studierenden auf die Fahnen geschrieben haben- hierrunter befinden sich auch zahlreiche regionale Unternehmen mit eigenen Stiftungen. Hier einen vollständigen Überblick zu geben, ist quasi unmöglich. Daher lohnt sich ein Blick in den deutschen Stiftungsindex.

Ebenso rentiert sich ein Blick auf die Website der OTH Amberg-Weiden. Hier werden verschiedenste Förderprogramme vorgestellt. Zum Beispiel bietet OTH Professional einen Rabatt an diejenigen, die bereits ein Studium an der OTH Amberg-Weiden absolviert haben. Sie profitieren von 10% Rabatt auf die Standardpreise des Angebots von OTH Professional. Ebenso gibt es Mengenrabatte und Ermäßigungen für Frühbucher. Alle Infos dazu sind auf einer eigenen Webseite zum Thema Finanzierung zu finden.

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